Page 42 - Sportjournal 09-2021
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Gut zu wissen
Hintergrundmusik
bei Video- und
Filmaufnahmen
Häufig werden Film- und Vi- Unabhängig davon werden
deoaufnahmen mit Hinter- mit dem GEMA-Pauschalab-
grundmusik aufgenommen. kommen nur Musikaufführun-
Doch Vorsicht! Dabei sind ur- gen in den darin genannten Si-
heberrechtliche Dinge zu tuationen und unter den darin Wissenonline
beachten. Grundsätzlich steht beschriebenen Voraussetzun-
dem Hersteller eines geistigen gen abgegolten. Hierzu zählt Mehr erfahren
Werkes das Urheberrecht zu. demnach nicht die Synchroni-
Ein Musikstück ist ein solches sation von Musik und Video zu
Werk. Und an das Urheber- einem Film. Insofern dürfte
recht knüpfen zahlreiche Ein- das Aufnehmen eines Tanzes
zelrechte an: zum Beispiel das und Hinterlegung mit der Mu-
Recht, das Werk aufzuführen, sik, wie es bei der „Jerusalema
zu nutzen, zu verändern. Das Challenge“ praktiziert wird,
Recht, ein Musikstück mit lau- nicht mit dem GEMA-Pauschal-
fenden Filmaufnahmen zu- abkommen des DOSB abge-
sammenzuführen, wird Syn- golten sein. Vielmehr werden
chronisationsrecht genannt die Vereine sich mit dem Rech-
Foto: pixabay und ist eine besondere Ausge- teinhaber in Verbindung set-
staltung des Urheberrechts. In zen und mit diesem Verhand-
der Regel werden Aufführungs- lungen führen müssen. Das
rechte an die Verwertungsge- bloße Abspielen der Musik ist
sellschaften wie die GEMA dagegen – soweit die Voraus-
übertragen. Das Synchronisati- setzungen vorliegen – abge-
onsrecht wird in der Regel da- golten.
gegen nicht übertragen und
verbleibt damit zunächst beim (Wissen online|Autor: Rechts-
Urheber. anwalt Elmar Lumer)
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