Page 42 - Sportjournal 09-2021
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Gut zu wissen




                                                                                                                                          Hintergrundmusik




                                                                                                                                          bei Video- und





                                                                                                                                          Filmaufnahmen








                                                                                                                                          Häufig werden Film- und Vi-    Unabhängig davon werden
                                                                                                                                          deoaufnahmen mit Hinter-       mit dem GEMA-Pauschalab-
                                                                                                                                          grundmusik aufgenommen.        kommen nur Musikaufführun-
                                                                                                                                          Doch Vorsicht! Dabei sind ur-  gen in den darin genannten Si-
                                                                                                                                          heberrechtliche Dinge zu       tuationen und unter den darin          Wissenonline
                                                                                                                                          beachten. Grundsätzlich steht beschriebenen Voraussetzun-
                                                                                                                                          dem Hersteller eines geistigen gen abgegolten. Hierzu zählt           Mehr erfahren
                                                                                                                                          Werkes das Urheberrecht zu.    demnach nicht die Synchroni-
                                                                                                                                          Ein Musikstück ist ein solches  sation von Musik und Video zu
                                                                                                                                          Werk. Und an das Urheber-      einem Film. Insofern dürfte
                                                                                                                                          recht knüpfen zahlreiche Ein-  das Aufnehmen eines Tanzes
                                                                                                                                          zelrechte an: zum Beispiel das und Hinterlegung mit der Mu-
                                                                                                                                          Recht, das Werk aufzuführen,   sik, wie es bei der „Jerusalema
                                                                                                                                          zu nutzen, zu verändern. Das   Challenge“ praktiziert wird,
                                                                                                                                          Recht, ein Musikstück mit lau- nicht mit dem GEMA-Pauschal-
                                                                                                                                          fenden Filmaufnahmen zu-       abkommen des DOSB abge-
                                                                                                                                          sammenzuführen, wird Syn-      golten sein. Vielmehr werden
                                                                                                                                          chronisationsrecht genannt     die Vereine sich mit dem Rech-
    Foto: pixabay                                                                                                                         und ist eine besondere Ausge- teinhaber in Verbindung set-
                                                                                                                                          staltung des Urheberrechts. In zen und mit diesem Verhand-
                                                                                                                                          der Regel werden Aufführungs- lungen führen müssen. Das
                                                                                                                                          rechte an die Verwertungsge-   bloße Abspielen der Musik ist
                                                                                                                                          sellschaften wie die GEMA      dagegen – soweit die Voraus-
                                                                                                                                          übertragen. Das Synchronisati- setzungen vorliegen – abge-
                                                                                                                                          onsrecht wird in der Regel da- golten.
                                                                                                                                          gegen nicht übertragen und
                                                                                                                                          verbleibt damit zunächst beim (Wissen online|Autor: Rechts-
                                                                                                                                          Urheber.                       anwalt Elmar Lumer)










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