Page 8 - Sportjournal 02-2021
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Goldener Plan Brandenburg: Neue Richtlinie gilt für alle
Der Goldene Plan Brandenburg wird auch in den der Goldene Plan ab sofort nicht mehr nur für
Jahren 2021 bis 2024 glänzen – und seinen Vereine abseits der Städte, sondern für alle.
Glanz auf zahlreiche märkische Sportstätten ver- Entsprechend ist das Kommunale Infrastruktur-
breiten. Schließlich ist er genau dafür gedacht: programm (KIP), das in den vergangenen Jah-
die Sportinfrastruktur des Landes zu modernisie- ren Förderungen für den Sportstättenbau
ren und an die aktuellen Bedürfnisse der mär- unterstützte, im vergangenen Jahr ausgelaufen.
kischen Aktiven anzupassen. Für die Umsetzung
des Sportstättenförderprogramms, für das in den Doch das ist nicht die einzige Neuerung: Auch
kommenden Jahren 25 Millionen Euro bereitge- das Prinzip der Vorkasse gehört der Vergangen-
stellt werden, hat das Ministeriums für Bildung, heit an. Das heißt, Vereine können Vorauszah-
Jugend und Sport nun die notwendige Richtlinie lungen beantragen. Ziel der
veröffentlicht. Zuwendungsgewährung ist die Stärkung der
Sportinfrastruktur durch Bauinvestitionen. Ein
Das Land gewährt darin auf der Grundlage des Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung
so genannten „Zukunftsinvestitionsfonds-Errich- der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr ent-
tungsgesetzes“ Zuwendungen (nicht rückzahl- scheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen
bare Leistung) für Baumaßnahmen an der verfügbaren Haushaltsmittel.
vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen
und Vereinsräumen sowie kommunalen Sport- Interessierte Sportvereine melden ihren Förder-
stätten – und zwar un- geachtet des- bedarf mittels eines Vorantrages bei ihrem Kreis-
sen, ob der Verein in einer länd- bzw. Stadtsportbund an. Sie finden detaillierte
lichen oder ur- banen Region Angaben in der Richtlinie und den Verfahrensre-
beheimatet ist. Denn gelungen des LSB, der die Sportvereine zum
anders als zuvor gilt Förderverfahren gern berät.
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