Page 10 - Sportjournal 09-2020
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Ausgabe 09 | 2020



    Wichtige Infos zur Umgangsverordnung und Sport

    Vieles erlaubt, aber einiges weiter zu beachten: bzw. die Nutzung der Sportanlage so zu gestal-

    Nachdem  auch  sämtliche  Indoor-Sportarten  in ten, dass:
    Brandenburg seit dem 4. September wieder er-
    laubt sind, können nun alle märkischen Aktiven             ● alle anwesenden Personen stets einen Ab-

    wieder ihrem Sport nachgehen.                                               stand  von  1,5  Metern  zueinan-
    Allerdings bestehen im Zuge                                                     der einhalten; dies gilt jedoch

    der     SARS-Cov-2-Um-                                                              nicht  bei  der  reinen
    gangsverordnung                                                                         Sportausübung,
    des  Landes  wei-                                                                           ●keine  Ansamm-

    terhin     einige                                                                              lungen        von
    Einschrän-                                                                                      Personen  ent-

    kungen      und                                                                                 stehen,
    Vorsichtsmaß-                                                                                   ●regelmäßig

    nahmen,  die                                                                                    Hygiene-  und
    von  den  Ak-                                                                                   Desinfektions-

    tiven  und  Ver-                                                                                maßnahmen
    einen                                                                                            erfolgen,  ins-
    berücksichtigt                                                                                   besondere bei

    werden  müs-                                                                                    der  Nutzung
    sen. Wie das Mi-                                                                             von Geräten,

    nisterium           für                                                                   ●regelmäßiger  und
    Bildung,  Jugend  und                                                                 stündlicher  Austausch
    Sport  in  einem  Schreiben                                                       der Raumluft durch Frisch-

    an den Landessportbund unter                                                  luft erfolgt
    anderem  mitteilt,  haben  „Anbie-                                         ●und  Kontaktdaten  der  Nut-

    ter, Betreiber und Vereine (weiter-                                       zenden erhoben werden.
    hin)  sicherzustellen,  dass  das
    Infektionsrisiko der Sportlerinnen und                                Zudem gilt „das Verbot von Großver-

    Sportler  durch  geeignete  technische                                anstaltungen  wie  Sportveranstaltun-
    oder organisatorische Vorkehrungen“                                   gen  mit  mehr  als  1.000  Gästen  bis

    reduziert wird. So sei „der Zugang zur                                zum 01. Januar 2021.“ Das bedeute,
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