Page 10 - Sportjournal 09-2020
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Ausgabe 09 | 2020
Wichtige Infos zur Umgangsverordnung und Sport
Vieles erlaubt, aber einiges weiter zu beachten: bzw. die Nutzung der Sportanlage so zu gestal-
Nachdem auch sämtliche Indoor-Sportarten in ten, dass:
Brandenburg seit dem 4. September wieder er-
laubt sind, können nun alle märkischen Aktiven ● alle anwesenden Personen stets einen Ab-
wieder ihrem Sport nachgehen. stand von 1,5 Metern zueinan-
Allerdings bestehen im Zuge der einhalten; dies gilt jedoch
der SARS-Cov-2-Um- nicht bei der reinen
gangsverordnung Sportausübung,
des Landes wei- ●keine Ansamm-
terhin einige lungen von
Einschrän- Personen ent-
kungen und stehen,
Vorsichtsmaß- ●regelmäßig
nahmen, die Hygiene- und
von den Ak- Desinfektions-
tiven und Ver- maßnahmen
einen erfolgen, ins-
berücksichtigt besondere bei
werden müs- der Nutzung
sen. Wie das Mi- von Geräten,
nisterium für ●regelmäßiger und
Bildung, Jugend und stündlicher Austausch
Sport in einem Schreiben der Raumluft durch Frisch-
an den Landessportbund unter luft erfolgt
anderem mitteilt, haben „Anbie- ●und Kontaktdaten der Nut-
ter, Betreiber und Vereine (weiter- zenden erhoben werden.
hin) sicherzustellen, dass das
Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Zudem gilt „das Verbot von Großver-
Sportler durch geeignete technische anstaltungen wie Sportveranstaltun-
oder organisatorische Vorkehrungen“ gen mit mehr als 1.000 Gästen bis
reduziert wird. So sei „der Zugang zur zum 01. Januar 2021.“ Das bedeute,