Page 17 - Sportjournal 05-2020
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Ausgabe 05 | 2020
Rundfunk-Beitrag: Freistellung für Vereine möglich
Den Vereinen im Sportland
könnten demnächst weitere fi-
nanzielle Erleichterungen in der
Corona-Krise winken: So
könnten unter bestimmten Vor-
aussetzungen Einrichtungen
des Gemeinwohls, dazu gehö-
ren auch Sportvereine, wegen
der Corona-Pandemie eine
Freistellung von der Rundfunk-
Beitragspflicht beantragen. Das
teilte der Beitragsservice, der
die Rundfunkgebühren für die
öffentlich-rechtlichen Sender
einzieht, nun mit. Möglich sei
dies, wenn die Betriebsstätte
des Vereins aufgrund einer be-
hördlichen Anordnung mindes- Antrag daher zunächst nicht keine Mitarbeiter beschäftigen
tens drei zusammenhängende beigefügt werden. bzw. keine regelmäßigen Ar-
volle Kalendermonate ge- beitsplätze haben, können sich
schlossen bleibt. Allerdings Diese Regelung gilt für alle ge- von der Beitragspflicht befreien
kann die Freistellung erst nach meinnützigen Vereine, die über lassen. Das gilt auch, wenn für
der Wiedereröffnung der Be- eine eigene Betriebsstätte ver- den Verein ausschließlich eh-
triebsstätte schriftlich beim Bei- fügen und dort auch Mitarbeiter renamtliche Mitarbeiter tätig
tragsservice beantragt werden. beschäftigen. Nur diese Ver- sind – selbst dann, wenn dieses
Grundlage für die Prüfung der eine sind beitragspflichtig. Da- Ehrenamt mit einer Aufwand-
Freistellungsanträge sind die bei spielt es keine Rolle, ob die sentschädigung „vergütet“ wird.
entsprechenden Verordnungen Mitarbeiter auf geringfügiger
des Landes und der Kommu- Basis oder aber lohnsteuer- Mehr Infos dazu gibt’s hier.
nen. Da diese öffentlich einseh- und sozialversicherungspflich-
bar sind, müssen sie dem tig angestellt sind. Vereine, die