Page 22 - Sportjournal 02-2020
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Ausgabe 02 | 2020
Gut zu wissen
Sport und Versicherung
Das Thema Sportverein und Versicherung befasst sich mit weitaus mehr als nur mit der Absiche-
rung gegen eine zerschossene Fensterscheibe. Dem trägt der Sportversicherungsvertrag, den der
Landessportbund mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg geschlossen hat, Rechnung, der
neben den Risiken des LSB auch die seiner Mitgliedsorganisationen und -verbände absichert. Er
ist eine Solidarleistung des Sports, der keine Unterschiede zwischen den Sportarten macht. Hier
stellen wir wichtige Punkte dieser Vereinbarung vor.
Teil VIII: Die Haftpflicht
Wir haben als Verein eigene Segelboote und versichert. Allerdings fällt der Besitz dieser Anlagen
einen Kran – was müssen wir beachten? unter den Versicherungsschutz.
Vereinseigene Segelboote sind mitversichert. Dies
betrifft den Trainings- wie auch den Regattabetrieb. Und was ist mit Motorbooten?
Private Boote der Mitglieder sind subsidiär versi- Motorboote sind als Trainer- oder Regattabegleit-
chert, wenn sie ebenfalls im Regatta- oder Trai- boot während derartiger Veranstaltungen versi-
ningsbetrieb des Vereins eingesetzt werden. chert und als Rettungsboote in dieser Eigenschaft.
Einzelfahrten müssen von Trainern angeordnet
und dokumentiert sein. Nur mal bei gutem Wind Wie steht es um das Reiserecht?
segeln, außerhalb der offiziellen Trainingszeiten, ist Vereinsfahrten, die dem satzungsgemäßen Betrieb
keine Trainingseinheit. Da Boote nicht nur durch dienen, wie z.B. das Trainingslager der Fußball-
schuldhaftes Verhalten anderer geschädigt werden mannschaft oder die Wanderfahrt der Wanderab-
können, ist es dringend anzuraten, die Boote auch teilung, sind über den Haftpflichtvertrag erfasst.
Kasko zu versichern. Ein solcher Schaden wäre Hingegen benötigen Vereine und Verbände eine
z.B. der herunterfallende Ast bzw. das losgerissene zusätzliche Haftpflichtversicherung, die Reisen an-
Boot bei einem Sturmereignis (auch Böen größer bieten und sich dabei, über die Mitgliedschaft hin-
Windstärke 8) oder der Transportschaden. Zwei aus, dem Reisemarkt öffnen.
vereinseigene Boote bei einem vereinseigenen
Training können sich auch nicht schuldhaft schädi- Weitere Informationen zur Versicherung
gen. Dies ist der klassische Eigenschaden. Schä- Der komplette Sportversicherungsvertrag
den am Boot durch Slippen oder Kranen sind nicht