Page 22 - Sportjournal 02-2020
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Ausgabe 02 | 2020



    Gut zu wissen

    Sport und Versicherung


      Das Thema Sportverein und Versicherung befasst sich mit weitaus mehr als nur mit der Absiche-

      rung gegen eine zerschossene Fensterscheibe. Dem trägt der Sportversicherungsvertrag, den der
      Landessportbund  mit  der  Feuersozietät  Berlin  Brandenburg  geschlossen  hat,  Rechnung,  der
      neben den Risiken des LSB auch die seiner Mitgliedsorganisationen und -verbände absichert. Er

      ist eine Solidarleistung des Sports, der keine Unterschiede zwischen den Sportarten macht. Hier
      stellen wir wichtige Punkte dieser Vereinbarung vor.

      Teil VIII: Die Haftpflicht


    Wir  haben  als  Verein  eigene  Segelboote  und versichert. Allerdings fällt der Besitz dieser Anlagen

    einen Kran – was müssen wir beachten?                     unter den Versicherungsschutz.
    Vereinseigene Segelboote sind mitversichert. Dies

    betrifft den Trainings- wie auch den Regattabetrieb. Und was ist mit Motorbooten?
    Private  Boote  der  Mitglieder  sind  subsidiär  versi- Motorboote sind als Trainer- oder Regattabegleit-
    chert,  wenn  sie  ebenfalls  im  Regatta-  oder  Trai- boot  während  derartiger  Veranstaltungen  versi-

    ningsbetrieb  des  Vereins  eingesetzt  werden. chert und als Rettungsboote in dieser Eigenschaft.
    Einzelfahrten  müssen  von  Trainern  angeordnet

    und  dokumentiert  sein.  Nur  mal  bei  gutem  Wind Wie steht es um das Reiserecht?
    segeln, außerhalb der offiziellen Trainingszeiten, ist Vereinsfahrten, die dem satzungsgemäßen Betrieb

    keine  Trainingseinheit.  Da  Boote  nicht  nur  durch dienen,  wie  z.B.  das  Trainingslager  der  Fußball-
    schuldhaftes Verhalten anderer geschädigt werden mannschaft oder die Wanderfahrt der Wanderab-

    können, ist es dringend anzuraten, die Boote auch teilung,  sind  über  den  Haftpflichtvertrag  erfasst.
    Kasko  zu  versichern.  Ein  solcher  Schaden  wäre Hingegen  benötigen  Vereine  und  Verbände  eine
    z.B. der herunterfallende Ast bzw. das losgerissene zusätzliche Haftpflichtversicherung, die Reisen an-

    Boot bei einem Sturmereignis (auch Böen größer bieten und sich dabei, über die Mitgliedschaft hin-
    Windstärke  8)  oder  der  Transportschaden.  Zwei aus, dem Reisemarkt öffnen.

    vereinseigene  Boote  bei  einem  vereinseigenen
    Training können sich auch nicht schuldhaft schädi-         Weitere Informationen zur Versicherung
    gen. Dies ist der klassische Eigenschaden. Schä-           Der komplette Sportversicherungsvertrag

    den am Boot durch Slippen oder Kranen sind nicht
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