Page 24 - Sportjournal 12-2019
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Ausgabe 12 | 2019



    Gut zu wissen

    Sport und Versicherung


      Das Thema Sportverein und Versicherung befasst sich mit weitaus mehr als nur mit der Absiche-

      rung gegen eine zerschossene Fensterscheibe. Dem trägt der Sportversicherungsvertrag, den der
      Landessportbund  mit  der  Feuersozietät  Berlin  Brandenburg  geschlossen  hat,  Rechnung,  der
      neben den Risiken des LSB auch die seiner Mitgliedsorganisationen und -verbände absichert. Er

      ist eine Solidarleistung des Sports, der keine Unterschiede zwischen den Sportarten macht. Hier
      stellen wir wichtige Punkte dieser Vereinbarung vor.

      Teil VI: Die Haftpflicht


    Wir nutzen nur fremde Sportanlagen. Wie sieht Wir  haben  eine  eigene  Schließanlage  einge-

    es aus mit Mietsachschäden?                               baut. Ist die auch versichert?
    Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus Nein, denn wenn jetzt ein Mitglied oder ein Mitarbei-

    der satzungsgemäßen Benutzung fremder Sport- ter  einen  Schlüssel  verliert,  wird  kein  Dritter  ge-
    anlagen, Gebäude und Räume (gleichgültig, ob im schädigt.              Vielleicht   hat     das    schädigende
    Eigentum der öffentlichen Hand oder von Privaten) Vereinsmitglied eine private Versicherung, die dem

                                                              Verein den Schaden ersetzt. Andernfalls hilft nur
    Für unser Spielfest haben wir uns Spielgeräte eine separate Versicherung der Schließanlage.

    und Mobiliar geliehen, wie sieht es damit aus?
    Mitversichert sind auch Mietsachschäden an ein- Was passiert, wenn uns Schlüssel abhanden-

    malig zu satzungsgemäßen Zwecken gemieteten kommen?
    (nicht geleasten), gepachteten oder geliehenen be- Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus

    weglichen Sachen, wie z.B. Hüpfburgen, Biertisch- dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln.
    garnituren,  Pavillons  und  alle  sich  daraus Hierzu  gehören  Kosten  für  die  notwendige  Aus-
    ergebenen  Vermögensschäden,  nicht  jedoch  an wechslung  von  Schlössern  und  Schließanlagen.

    Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugen aller Art und Fahr- Die  Versicherungssumme  beträgt  100.000  Euro
    rädern.  Ausgeschlossen  sind  dabei  Haftpflichtan- pro  Schadenfall.  Der  Versicherungsnehmer  trägt

    sprüche  wegen  Abnutzung,  Verschleiß  und an jedem Schadensfall 50 Euro selbst.
    übermäßiger  Beanspruchung.  Die  Höchstersatz-
    leistung bei einem solchen Schadenereignis beläuft .       Weitere Informationen zur Versicherung

    sich auf 5.000 Euro.                                       Der komplette Sportversicherungsvertrag
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