Page 9 - Sportjournal 06-2019
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Ausgabe 06 | 2019



    Bedarf  angepasst.  Außerdem  sind  Nichtmit- Bei Haftpflichtfällen geht es grundsätzlich um die
    glieder zukünftig auch dann versichert, wenn sie Leistung  von  Schadenersatz,  wenn  vorsätzlich
    durch den Verein kurzfristig zu Helfertätigkeiten oder  fahrlässig  zum  Beispiel  die  Gesundheit

    eingesetzt werden – beispielsweise, wenn Eltern oder das Eigentum eines anderen verletzt wird.
    beim  Aufräumen  der  Sporthalle  mithelfen.  Neu

    ist zu guter Letzt auch die Mitversicherung von Um den Haftpflichtvertrag weiterhin für den orga-
    Mietsachschäden an beweglichen Sachen. Hier nisierten Sport bezahlbar zu halten, wird auch in
    kann  eine  wichtige  Versicherungslücke  ge- Zukunft  am  sogenannten  Subsidiaritätsprinzip

    schlossen  werden,  die  die  Arbeit  der  Vereine festgehalten.  Das  bedeutet,  dass  anderweitig
    insbesondere bei der Durchführung von Veran- bestehender Versicherungsschutz (z.B. die pri-

    staltungen deutlich erleichtert.                          vate Haftpflicht, die private Bootshaftpflicht oder
                                                              die Tierhalterhaftpflicht) immer zuerst greift, be-

                                                              vor der LSB-Vertrag in Leistung geht.
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