Page 9 - Sportjournal 06-2019
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Ausgabe 06 | 2019
Bedarf angepasst. Außerdem sind Nichtmit- Bei Haftpflichtfällen geht es grundsätzlich um die
glieder zukünftig auch dann versichert, wenn sie Leistung von Schadenersatz, wenn vorsätzlich
durch den Verein kurzfristig zu Helfertätigkeiten oder fahrlässig zum Beispiel die Gesundheit
eingesetzt werden – beispielsweise, wenn Eltern oder das Eigentum eines anderen verletzt wird.
beim Aufräumen der Sporthalle mithelfen. Neu
ist zu guter Letzt auch die Mitversicherung von Um den Haftpflichtvertrag weiterhin für den orga-
Mietsachschäden an beweglichen Sachen. Hier nisierten Sport bezahlbar zu halten, wird auch in
kann eine wichtige Versicherungslücke ge- Zukunft am sogenannten Subsidiaritätsprinzip
schlossen werden, die die Arbeit der Vereine festgehalten. Das bedeutet, dass anderweitig
insbesondere bei der Durchführung von Veran- bestehender Versicherungsschutz (z.B. die pri-
staltungen deutlich erleichtert. vate Haftpflicht, die private Bootshaftpflicht oder
die Tierhalterhaftpflicht) immer zuerst greift, be-
vor der LSB-Vertrag in Leistung geht.
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