Page 23 - Sportjournal 02-2017
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Ausgabe 02 | 2017



    Wissen Online: Regeln zum Sponsoringvertrag

    WISSEN Online ist die Informa-

    tions- und Bildungsplattform für
    den  Brandenburger  Vereins-
    sport.  Das  Online-Portal  liefert

    umfangreiche  Fakten,  Strate-
    gien  und  Anregungen  zu  The-

    men  wie  Finanzen,  Recht,
    Marketing,  Versicherung,  Eh-
    renamt,      Vereinsentwicklung,

    Mitarbeitergewinnung  oder  Bil-
    dung.  In  jedem  neuen  Sport troffenen  Vereinbarung  indivi- zuraten.  Ob  und  in  welcher

    Journal  stellen  wir  Ihnen  ein duell festlegen können.                    Höhe der Sponsor seine Spon-
    neues  Thema  daraus  vor.  In                                               soringaufwendungen          steuer-

    dieser Ausgabe geht es um den                                                mindernd       geltend     machen
    Sponsoringvertrag.                                                           kann, hängt von den jeweiligen

                                                                                 vertraglichen  Vereinbarungen
    Wenn sich Verein und Sponsor Außerdem  bedarf  es  beim ab. Diese bestimmen auch, ob
    über  Art  und  Umfang  der  Zu- Sponsoringvertrag  keiner  spe- und  in  welchem  Umfang  die

    sammenarbeit  geeinigt  haben, ziellen  Vertragsform.  Den  bei- Zuwendungen  des  Sponsors
    erfolgt  der  Abschluss  eines den  Vertragspartnern  ist  es beim  Gesponserten  besteuert

    Sponsoringvertrages.  Grundla- grundsätzlich  freigestellt,  wel- werden.  Die  steuerlichen  Aus-
    ge zur Gestaltung von Sponso- che  Vertragsform  sie  wählen. wirkungen der getroffenen Ver-
    ringverträgen      ist   das     im Aus Gründen der Beweissiche- einbarungen  sind  bei  der

    Bürgerlichen Gesetzbuch gere- rung  ist  es  jedoch  ratsam,  für Ausgestaltung  eines  Sponso-
    gelte Allgemeine Schuldrecht.         den     Sponsoringvertrag        die ringvertrages  also  stets  mitzu-

                                          Schriftform zu wählen.                 bedenken.
    Das  Allgemeine  Schuldrecht
    sieht vor, dass die beiden Ver- Auch aus steuerlichen Gründen
                                                                                 Mehr Informationen dazu gibt’s
    tragsparteien (z.B. Sponsor und ist der Abschluss eines schrift-
                                                                                        bei  Wissen Online.
    Sportverein) den Inhalt der ge- lichen Sponsoringvertrages an-
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