Page 25 - Mein Verein 2020 - Fit für die Umwelt
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FÖRDERUNGEN
Mit der Förderrichtlinie „5.2 Förderung für energiesparende Maß-
nahmen nach Öko-Check“ unterstützt der Landessportbund gemein-
sam mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes
Brandenburg ökologische Modernisierungen an Sportanlagen und
sportgenutzten Gebäuden mit bis zu 5.000 Euro. Dazu zählen unter
anderem energetische Gebäudesanierungen wie Wärmedämmung
der Fassaden, des Daches, der Decken sowie die Reparatur bzw.
Erneuerung von Fenstern und Türen. Auch Maßnahmen zur Optimie-
rung des Betriebs oder eine komplette Erneuerung der Heizungs-,
Sanitär- und Elektroanlagen gehören dazu. Vorausgesetzt, diese
Maßnahmen ergeben sich aus dem Öko-Check.
Mit der „5.1 Förderrichtlinie Sportstättenbau“ werden umfang -
reichere Bau- und Sanierungsmaßnahmen unterstützt. Dabei sind
Zuwendungen als Kombination aus Zuschuss und Darlehen oder nur
als Darlehen möglich. (Stand 2017)
P Kontakt: sportstaetten@lsb-brandenburg.de
www.lsb-brandenburg.de/sportbereiche/sportstaette