Page 15 - Kinderschutz
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2. Informationen zum Kinderschutz im Sport



Nach § 72a Abs. 2 und 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist zu gewährleisten, dass keine hauptberuflich päda-

gogisch tätigen Personen und auf Grund von Art, Umfang und Dauer des Kontakts auch keine neben- und ehrenamtlichen

pädagogisch tätigen Personen nach einer der folgenden Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt worden sind:



          Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

          § 171 	 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

          § 174 	 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

          § 174a 	 Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und

          	 Hilfsbedürftigen in Einrichtungen

          § 174b 	Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung

          § 174c 	 Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder

          	Betreuungsverhältnisses

          § 176 	 Sexueller Missbrauch von Kindern

          § 176a 	Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

          § 176b 	Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

          § 177	 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

          § 178	 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung mit Todesfolge

          § 179	 Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen

          § 180	 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

          § 180a	 Ausbeutung von Prostituierten

          § 181a	 Zuhälterei

          § 182	 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

          § 183	 Exhibitionistische Handlungen

          § 183a	 Erregung öffentlichen Ärgernisses

          § 184	 Verbreitung pornografischer Schriften

          § 184a	 Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften

          § 184b	 Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften

          § 184c	 Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften

          § 184d	 Verbreitung pornografischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien oder Teledienste

          § 184e	 Ausübung der verbotenen Prostitution oder Teledienste

          § 184f	 Jugendgefährdende Prostitution

          Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

          § 225	 Misshandlung von Schutzbefohlenen

          Straftaten gegen die persönliche Freiheit

          § 232	 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

          § 233	 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft

          § 233a	 Förderung des Menschenhandels

          § 234	 Menschenraub

          § 235	 Entziehung Minderjähriger

          § 236	 Kinderhandel



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